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  • Der KJR fördert die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen: Er trägt dafür Sorge, dass sie ihre unterschiedlichen Profile entwickeln können und sich dabei nicht gegenseitig Konkurrenz machen, sondern sich in ihrer Arbeit ergänzen. Dies geschieht bei den Verbandsspitzengesprächen und in den Vollversammlungen sowie bei Einzelgesprächen mit den Vorständen der Mitgliedsorganisationen.
  • Der KJR bündelt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen und vertritt diese gegenüber der Kommunalpolitik, z.B. gegenüber dem Landratsamt mit seinen verschiedenen Abteilungen und dem Kreistag mit seinen verschiedenen Ausschüssen, und gegenüber der sonstigen Öffentlichkeit, z.B. durch Pressearbeit. In den verschiedenen KJR-Gremien (Verbandsspitzengespräch, Vollversammlung) werden dazu Beschlüsse vorbereitet und gefasst. 
  • Der KJR ist beteiligt an der Bauleitplanung: Als einer der Träger öffentlicher Belange wird er angehört bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in den Gemeinden. Die Geschäftsstelle studiert die Pläne und nimmt dazu Stellung, ob die Belange von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigt werden, z.B. ob genügend Spielplätze eingeplant sind und ob deren Größe und Lage angemessen ist.
  • Der KJR sichert die Arbeit seiner Mitgliedsorganisationen ab, indem er angemessene Rahmenbedingungen schafft. Beispiele sind: 
    • die Vergabe von Zuschussgeldern aus dem Jugendplan des Landkreises Würzburg;
    • die Ausstellung der Jugendleiter/-innen-Card, kurz "Juleica” (früher Jugendleiter/-innen-Ausweis);
    • das Bonusheft für Jugendleiter/-innen für alle Inhaber/-innen einer Juleica;
    • der Verleih unterschiedlicher Materialien,
    • die Unterstützung und Beratung bei der Planung von Bildungsveranstaltungen und Freizeiten: Neben Zuschüssen und Materialien gibt’s beim KJR beispielsweise Häuser- und Zeltplatzverzeichnisse, Lagerkochbücher, Unterlagen zur Aufsichtspflicht und gerne auch persönliche Beratung;
    • eigene Bildungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten als Ergänzung zum Angebot der Mitgliedsorganisationen,

All diese Aufgaben nimmt der KJR wahr in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt, der kommunalen Jugendbehörde im Landratsamt.

 

  • Das "Parlament der Jugendverbände" ist die KJR-Vollversammlung, die zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) stattfindet. Hier fassen Delegierte aller Mitgliedsorganisationen des KJR Beschlüsse über die jugendpolitischen Leitvorstellungen, den Haushalt und die Programmschwerpunkte des KJR. Beratend nehmen zudem teil: vier Einzelpersönlichkeiten aus der Politik, die von der Vollversammlung gewählt werden, sowie zwei Schülersprecher/-innen und mehrere Vertreter/-innen der Kreistagsfraktionen und des Landratsamtes.
     
  • Die laufenden Geschäfte erledigt ein sieben-köpfiger, ehrenamtlicher Vorstand, der für zwei Jahre von der KJR-Vollversammlung gewählt wird. Der Vorstand wird unterstützt durch die Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle.

Diesem Ehrenkodex gegen sexuelle Gewalt verpflichten sich alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des KJR:

Die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

Deshalb versichere ich, dass ich nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt bin, oder ein solches Verhalten gegen mich angehängt ist.

1. Ich verpflichte mich, alles zu tun, dass bei uns im KJR Würzburg keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.

2. Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.

3. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst.

4. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.

5. Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass sich andere, besonders in Gruppen und bei Angeboten und Aktivitäten so verhalten.

6. Ich respektiere die persönliche Scham der Gruppenmitglieder und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.

7. Ich versuche in meiner Aufgabe als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrzunehmen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.

8. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.

9. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich wende mich, wenn ich oder Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe benötigen, an die beauftragte Vertrauensperson des Kreisjugendringes, Frau Judith Zellhöfer.