Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)
Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern.
Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz beschlossen, das zum 01. April 2017 in Kraft getreten ist.
Auf der Seite des Bayerischen Jugendringes erhaltet ihr alle wichtigen Inforamtionen und Unterlagen hierfür. Hier gehts zum BJR!
Der Kompetenznachweis jetzt online! Der Kompetenznachweis informiert Arbeitgeber/-innen über erworbene Qualifikationen in der Jugendarbeit.
Die Webseite www.kompetent.bjr.de wurde nun von Kultusminister Schneider und BJR-Präsidentin Martina Kobriger frei geschaltet. Dort können Geschäftsstellen der Jugendringe und Jugendverbände in Bayern ab sofort den Nachweis für Ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter über ein Online-Formular erstellen. Anspruch auf das Dokument hat grundsätzlich jeder Inhaber einer Jugendleiter-Card (Juleica). Gültig wird der Nachweis jedoch erst mit der Unterzeichnung durch zwei Jugendrings- bzw. Verbandsvertreter einer übergeordneten Ebene.
Mehr Anerkennung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit "Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit und die dabei erworbenen Kompetenzen sollen anerkannt werden! Aus diesen Gründen hat der Bayerische Jugendring einen Kompetenznachweis erarbeitet. Damit sollen Jugendleiterinnen und Jugendleiter die Möglichkeit haben, in der Jugendarbeit erworbene Fähigkeiten wie Durchsetzungsvermögen, Kreativtät oder Koordinationsgabe zu dokumentieren und für ihre berufliche Zukunft positiv zu nutzen", erläutert Martina Kobriger, Präsidentin des BJR, das Projekt. Kultusminister Siegfried Schneider unterstrich die Bildungsleistung von Jugendarbeit ergänzend zum Lernen in der Schule und den Wert ehrenamtlicher Tätigkeit: "Für ein solches Engagement gibt es keinen materiellen Ausgleich. Das ehrenamtliche Engagement der Jugendleiter und Jugendleiterinnen verdient unser Lob und unsere Anerkennung.
Doch der Kompetenznachweis für Jugendleiter und Jugendleiterinnen ermöglicht mehr: Er dient künftig als Nachweis geleisteter Arbeit und angewandter Talente und kann so zum Vorteil bei Bewerbungen werden."