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Bei der Herbstvollversammlung am 17. November 2021 wurden die aktualisierten Zuschussrichtlinien beschlossen. Diese sind gültig für alle Maßnahmen ab 01.01.2022 und alle Investitionen ab 01.11.2021.

Die neuen Richtlinien, eine Übersicht über die Fördersätze, den Auszug zum neuen Zuschusstitel 5.c) Digitale Medien und die neue Interkomm-Übersicht findet ihr im Download-Menü.

Gemeinsam mit dem KJR München-Land sind wir zudem aktuell dabei unser Antragssystem auf ein digitales Zuschussportal umzustellen. Sobald dieses starten kann, gibt es weitere Infos und Schulungen.

!!! Wichtiger Hinweis zur Aufbewahrungsfrist der Belege!!!

Bitte achtet darauf, dass Ihr Kopien von euren Belegen (Thermobelegen) anfertigt, denn diese sind aufgrund von Umwelteinflüssen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr lesbar. Allerdings sind die Belege für eine spätere Prüfung extrem wichtig und müssen im Falle einer Antragsprüfung vorgelegt werden können.

Die Aufbewahrungsfrist von Belegen beträgt 10 Jahre!!!

Bei der Herbstvollversammlung am 09.11.2022 wurde der Antrag auf "Sonderförderung Nachhaltigkeit" von den Delegierten beschlossen.

Die Sonderförderung wurde damit für das Jahr 2023 verlängert.

Wie funktionieren Antragstellung und Förderung?
Alle antragsberechtigten Gruppierungen können für eigene Maßnahmen (gemäß der Titel 1.b), 1.c), 2.a), 3.a), 3.b), 4.a) oder 4.b) des Kreisjugendring Würzburg) im Jahr 2022 eine zusätzliche Nachhaltigkeits-Förderung beantragen.
Neben den erforderlichen Zuschussformularen und Anlagen muss der Fragebogen Nachhaltigkeit ausgefüllt und eingereicht werden.
Nach Prüfung des Antrags wird der Fragebogen ausgewertet und die Maßnahme mit Punkten bewertet. Erreicht die Maßnahme 6 Nachhaltigkeits-Punkte, bekommt man die zusätzliche Förderung für Nachhaltigkeit. Die Auszahlung der Sonderförderung erfolgt über die jeweilige Höchstfördersumme hinaus, jedoch stets maximal in Höhe des entstandenen Defizits.
Die zusätzliche Förderung ist auf den Maximalbetrag von 300,00 Euro pro Antrag begrenzt.
Für das Jahr 2023 beträgt die Gesamtsumme 5.000,00 Euro. Ist diese Summe ausgeschöpft, kann in 2023 keine weitere zusätzliche Förderung für Nachhaltigkeit erfolgen.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Downloads:

Der Vorstand hat für das Jahr 2023 noch einmal die Sonderförderung für Teilnehmende aus der Ukraine beschlossen.


Förderung von Maßnahmen mit Teilnehmenden aus der Ukraine

Beschlossen in der Vorstandssitzung des Kreisjugendrings Würzburg am 26. April 2023 in Würzburg.

Alle Maßnahmen der Jugendarbeit werden gemäß den aktuell gültigen Zuschussrichtlinien des KJR Würzburg bezuschusst.

Förderfähige Kosten dieser Maßnahmen (Punkt A.7 Zuschussrichtlinien) werden anteilig für Teilnehmende aus der Ukraine in voller Höhe übernommen.

Eine entsprechende Aufstellung und Trennung der Kosten muss bei Antragsstellung eingereicht werden.

Der Zuschuss für Teilnehmende aus der Ukraine wird über die jeweilige Höchstfördersumme (abhängig vom Zuschusstitel), jedoch maximal bis zum entstandenen Defizit ausgezahlt.

Verbandsspezifische Kosten werden gem. Zuschussrichtlinien nicht übernommen oder bezuschusst.

Die Förderung gilt zunächst befristet bis 31.12.2023.

Der Vorstand des KJR Würzburg behält sich vor, die Förderung vorzeitig zu beenden, zu verändern bzw. einzugrenzen, falls erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch.


Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Nachhaltigkeit

befristet bis 31.12.2023

  • Sonderförderung Nachhaltigkeit 2023 - RICHTLINIEN
  • Sonderförderung Nachhaltigkeit 2023 - FRAGEBOGEN

Wir bieten unseren Mitgliedsverbänden und antragsberechtigen Vereinen und Organisationen zweimal im Jahr ein kostenloses Zuschussseminar an. Dabei erfahrt Ihr, was man alles bei der Antragsstellung beachten muss, wie die Listen auszufüllen sind, welche Unterlagen bei welchem Zuschusstitel eingereicht werden müssen, usw. Außerdem werden die Antragsfristen erklärt und Eure Fragen beantwortet.

Die Seminare sind kostenlos. Die Termine findet Ihr unter Angebote

Solltet Ihr an unseren Terminen keine Zeit haben, dringend Infos zu den Zuschüssen benötigen oder einfach ein eigenes Seminar für Euren Verband veranstalten wollen, dann wendet euch einfach an die Geschäftsstelle. Wir helfen Euch gerne weiter und vereinbaren gerne einen extra Termin mit Euch!

Zwischen dem Kreisjugendring (KJR) Würzburg und dem Stadtjugendring (SJR) Würzburg sowie dem Kreisjugendring (KJR) Kitzingen besteht das sogenannte Interkomm-Abkommen. Dies bedeutet, dass der KJR Würzburg bei bestimmten Maßnahmen auch Teilnehmer/innen aus dem Stadtgebiet Würzburg und dem Landkreis Kitzingen bezuschusst. Der SJR Würzburg und der KJR Kitzingen machen dies analog mit Teilnehmern aus dem Landkreis Würzburg. So muss der Veranstalter einer Freizeit mit Teilnehmern aus mehreren Gebietskörperschaften, nur einen Zuschussantrag stellen: an denjenigen Jugendring, aus dessen Zuständigkeitsgebiet die Mehrzahl der Teilnehmer/innen kommt. Unser Ziel ist es, den Antragstellern so ein möglichst einfaches und unbürokratisches Verfahren anzubieten.

Ihr stellt also den Antrag beim KJR Würzburg, wenn die Mehrheit der Teilnehmer von dort kommt. Wir zahlen die Zuschüsse für TN aus der Stadt Würzburg und dem Landkreis Kitzingen an Euch mit aus.

Als Hilfestellung haben wir Euch eine Übersicht zu den Interkomm-Fördersätzen zusammengestellt.

Die Richtlinien und die Adressen anderer Jugendringe findet ihr über die Seite des Bayerischen Jugendrings www.bjr.de.

Die Zuschussrichtlinien des BezJR Unterfranken und des BJR sind auf deren Websites nachzulesen.