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!!! Wichtiger Hinweis zur Aufbewahrungsfrist der Belege!!!

Bitte achtet darauf, dass Ihr Kopien von euren Belegen (Thermobelegen) anfertigt, denn diese sind aufgrund von Umwelteinflüssen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr lesbar. Allerdings sind die Belege für eine spätere Prüfung extrem wichtig und müssen im Falle einer Antragsprüfung vorgelegt werden können.

Die Aufbewahrungsfrist von Belegen beträgt 10 Jahre!!!

Nachhaltigkeit

befristet bis 31.12.2023

  • Sonderförderung Nachhaltigkeit 2023 - RICHTLINIEN
  • Sonderförderung Nachhaltigkeit 2023 - FRAGEBOGEN

Wir bieten unseren Mitgliedsverbänden und antragsberechtigen Vereinen und Organisationen zweimal im Jahr ein kostenloses Zuschussseminar an. Dabei erfahrt Ihr, was man alles bei der Antragsstellung beachten muss, wie die Listen auszufüllen sind, welche Unterlagen bei welchem Zuschusstitel eingereicht werden müssen, usw. Außerdem werden die Antragsfristen erklärt und Eure Fragen beantwortet.

Die Seminare sind kostenlos. Die Termine findet Ihr unter Angebote

Solltet Ihr an unseren Terminen keine Zeit haben, dringend Infos zu den Zuschüssen benötigen oder einfach ein eigenes Seminar für Euren Verband veranstalten wollen, dann wendet euch einfach an die Geschäftsstelle. Wir helfen Euch gerne weiter und vereinbaren gerne einen extra Termin mit Euch!

Zwischen dem Kreisjugendring (KJR) Würzburg und dem Stadtjugendring (SJR) Würzburg sowie dem Kreisjugendring (KJR) Kitzingen besteht das sogenannte Interkomm-Abkommen. Dies bedeutet, dass der KJR Würzburg bei bestimmten Maßnahmen auch Teilnehmer/innen aus dem Stadtgebiet Würzburg und dem Landkreis Kitzingen bezuschusst. Der SJR Würzburg und der KJR Kitzingen machen dies analog mit Teilnehmern aus dem Landkreis Würzburg. So muss der Veranstalter einer Freizeit mit Teilnehmern aus mehreren Gebietskörperschaften, nur einen Zuschussantrag stellen: an denjenigen Jugendring, aus dessen Zuständigkeitsgebiet die Mehrzahl der Teilnehmer/innen kommt. Unser Ziel ist es, den Antragstellern so ein möglichst einfaches und unbürokratisches Verfahren anzubieten.

Ihr stellt also den Antrag beim KJR Würzburg, wenn die Mehrheit der Teilnehmer von dort kommt. Wir zahlen die Zuschüsse für TN aus der Stadt Würzburg und dem Landkreis Kitzingen an Euch mit aus.

Als Hilfestellung haben wir Euch eine Übersicht zu den Interkomm-Fördersätzen zusammengestellt.

Die Richtlinien und die Adressen anderer Jugendringe findet ihr über die Seite des Bayerischen Jugendrings www.bjr.de.

Die Zuschussrichtlinien des BezJR Unterfranken und des BJR sind auf deren Websites nachzulesen.